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Freiberufler vs. Angestellter 2026: die 1,2×-Regel, die keine Vergleichsseite zeigt

Aktualisiert September 2026 · Steuerjahr 2026 · §32a EStG, KV/PV paritätisch, BBG 2026 · Zahlen aus unserem Rechner-Modell

Jede Vergleichsseite sagt dir: «Der Angestellte gewinnt immer — der Arbeitgeber trägt die halbe Sozialversicherung.» Stimmt, aber niemand zeigt, wie viel genau, und niemand sagt dir das Umgekehrte: wie viel mehr du als Freiberufler verdienen musst, damit sich der Wechsel lohnt. Aus unserem Modell (Einkommensteuer §32a, KV 14,6 % + Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung, paritätische SV-Beiträge, Steuerklasse I) kommt eine klare Faustregel heraus, die du so nirgends findest:

Die 1,2×-Regel: dein Gewinn muss ~20 % über dem Vergleichsgehalt liegen, damit du netto gleichziehst.

Die Matrix in Euro: Gewinn vs. Gehalt (Steuerklasse I, mit Kind, Zusatzbeitrag 2,9 %)

Jede Zeile: links das Monatsbrutto des Freiberuflers (= Jahresgewinn), daneben das Netto beider Wege, wenn der Angestellte dasselbe Brutto hat — und ganz rechts, welches Gehalt der Angestellte bräuchte, um das Freiberufler-Netto zu erreichen.

Gewinn / Brutto pro Monat Netto Freiberufler Netto Angestellter Vorsprung AN Gehalt für FB-Netto
3.000 €22.105 €25.226 €+3.121 €2.529 €/Monat
4.000 €27.478 €31.559 €+4.081 €3.348 €/Monat
5.000 €32.324 €37.482 €+5.158 €4.125 €/Monat
6.000 €37.128 €43.232 €+6.104 €4.938 €/Monat
7.000 €43.811 €49.601 €+5.791 €6.088 €/Monat
8.000 €50.494 €55.758 €+5.265 €7.145 €/Monat
10.000 €63.859 €69.317 €+5.458 €9.216 €/Monat

Der Vergleich bei gleichem Brutto (ohne Arbeitgeberzuschlag): der Angestellte gewinnt überall, aber die Lücke ist nicht konstant — sie wächst bis ~6.000 €/Monat (+6.104 €) und flacht dann wieder ab, weil die KV-Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 €/Monat die Sozialabgaben beider Seiten deckelt, während die Progression der Einkommensteuer weiterläuft.

Der eigentliche Vergleich: 6.000 € Gewinn ≈ 5.000 € Gehalt

Die Zeile, die du dir merken solltest, ist die vierte: 6.000 € Gewinn bringt dem Freiberufler 37.128 € netto — genau so viel, wie ein Angestellter mit 5.000 € Brutto bekommt (37.482 €). Dahinter steckt die 1,2×-Regel: Ein Freiberufler mit 6.000 € Gewinn/Monat verdient brutto betrachtet 72.000 €/Jahr — der Angestellte für dasselbe Netto nur 60.000 €. Die Differenz von ~20 % ist der reale Preis dessen, was der Arbeitgeber bezahlt und der Freiberufler selbst tragen muss: die halbe Kranken- und Pflegeversicherung, der Arbeitgeberanteil der Renten- und Arbeitslosenversicherung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsgeld.

Mit Arbeitgeberzuschlag: bis zu 12.000 €/Jahr Differenz

Rechnet man den Arbeitgeber-SV-Aufschlag von 10 % auf das Brutto (so sieht ein echter Lohnvergleich aus — „gleiche Kosten für den Auftraggeber"), wächst der Vorsprung des Angestellten dramatisch:

Gewinn / Brutto+AG pro Monat Netto FB Netto AN (+10 % AG) Vorsprung AN
3.000 €22.105 €27.170 €+5.065 €
5.000 €32.324 €40.290 €+7.966 €
8.000 €50.494 €60.965 €+10.471 €
10.000 €63.859 €76.277 €+12.417 €

Das ist der stille Preis des Freelancings: ohne Betriebsausgaben-Abschreibung holst du diesen Rückstand nie auf.

Wann gewinnt der Freiberufler trotzdem? (Die ehrliche Antwort)

Die Matrix oben vergleicht «saubere» Zahlen, ohne das wichtigste Gestaltungsmittel des Freiberuflers: abziehbare Betriebsausgaben. Der Angestellte kann nur 1.230 € Werbungskosten + Vorsorgepauschale absetzen; der Freiberufler setzt Arbeitszimmer, Laptop, Software, Weiterbildung, Fachliteratur, Versicherungen vom Gewinn ab — das senkt die Einkommensteuer vor der Berechnung:

So rechnest du deinen eigenen Wechsel (ohne Excel)

Die 1,2×-Regel gilt für die meisten Dienstleister ohne Gewerbe. Für die größere Frage — Freiberufler oder GmbH, mit Thesaurierung und §34a — haben wir die komplette Crossover-Analyse 2026 (bei voller Entnahme gewinnt der Freiberufler auf jeder Stufe; Thesaurieren kippt erst ab ~85.000 €).

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