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Freiberufler vs GmbH 2026: der Crossover, den alle Rechner falsch ansetzen

Aktualisiert September 2026 · §32a EStG (Tarif 2026), Soli-Freigrenze 20.350 €, §11 GewStG, §23 KStG, §35 EStG, §34a EStG · Alle Werte aus unserem Modell (Grundtarif ledig, Hebesatz 400 %)

Die Faustregel «ab 50.000-80.000 € Gewinn lohnt die GmbH» gehört zu den meistverbreiteten Steuer-Mythen im deutschsprachigen Netz — und sie ist für Freiberufler gleich doppelt falsch. Die Vergleichsrechner, die sie stützen, haben drei blinde Flecken: Sie vergleichen die GmbH mit einem gewerblichen Einzelunternehmen statt mit einem Freiberufler (der keine Gewerbesteuer und keine IHK zahlt), sie vergessen die Soli-Freigrenze von 20.350 € Einkommensteuer, und sie rechnen die Thesaurierungsbegünstigung nach §34a EStG (28,25 %) nicht ein. Rechnet man alle drei Faktoren sauber durch, sieht der Vergleich 2026 komplett anders aus — in beide Richtungen.

Die Matrix: Gewinn 40.000-200.000 € (Hebesatz 400 %, Grundtarif ledig)

Freiberufler (Katalogberuf: Entwickler, Designer, Berater — Gewerbesteuer-frei nach §2 GewStG) gegen GmbH mit voller Ausschüttung (KSt 15 % + Soli 5,5 % + GewSt ohne Freibetrag + 26,375 % KapESt) und GmbH thesauriert (nur Ebene 1, ~29,8 %). Jede Zeile ist mit dem §32a-EStG-Tarif 2026, der Soli-Freigrenze 20.350 € (mit Milderungszone) und der §35-Anrechnung (4× Messbetrag) bei den gewerblichen Werten gerechnet.

Gewinn Freiberufler GmbH Vollausschüttung GmbH thesauriert Vollausschüttung
40.000 €7.210 € (18,0 %)19.333 € (48,3 %)11.930 € (29,8 %)🟢 Freiberufler
60.000 €14.233 € (23,7 %)29.000 € (48,3 %)17.895 € (29,8 %)🟢 Freiberufler
80.000 €22.716 € (28,4 %)38.667 € (48,3 %)23.860 € (29,8 %)🟢 Freiberufler
100.000 €32.116 € (32,1 %)48.334 € (48,3 %)29.825 € (29,8 %)🔴 Thesaurierung: GmbH
120.000 €41.424 € (34,5 %)58.000 € (48,3 %)35.790 € (29,8 %)🔴 Thesaurierung: GmbH
150.000 €54.717 € (36,5 %)72.500 € (48,3 %)44.738 € (29,8 %)🟢 Freiberufler (voll)
200.000 €76.872 € (38,4 %)96.667 € (48,3 %)59.650 € (29,8 %)🟢 Freiberufler (voll)

Blinder Fleck 1: Freiberufler ≠ gewerbliches Einzelunternehmen

Die meisten Vergleichsrechner (z.B. rechner-hub.de, deutschland-rechner.de) modellieren das Einzelunternehmen mit Gewerbesteuer, Freibetrag 24.500 € und §35-Anrechnung — und finden den Crossover zur thesaurierenden GmbH bei ~135.000 €. Für Freiberufler ist das Ergebnis schon ab dem ersten Euro anders: Katalogberufe nach §18 EStG (IT, Design, Beratung, Medien) sind von der Gewerbesteuer befreit (§2 GewStG), zahlen keine IHK-Grundbeiträge und brauchen kein Gewerbe anmelden. Dadurch verschiebt sich der Crossover zur thesaurierenden GmbH auf ~85.000-90.000 € — und wer sein Geld privat braucht (der Normalfall), für den kommt die GmbH nie in Frage, selbst wenn er ausschüttet, solange der Hebesatz um 400 % liegt. Bei 200.000 € Gewinn zahlt die Vollausschüttungs-GmbH 19.800 € mehr Steuern als der Freiberufler — das ist kein Grenzfall, das ist der Dauerzustand.

Blinder Fleck 2: die Soli-Freigrenze wirkt für den Freiberufler doppelt

2026 fällt der Solidaritätszuschlag erst ab 20.350 € festgesetzter Einkommensteuer an (Einzelveranlagung, mit Milderungszone). Der Freiberufler erreicht diese Schwelle bei ~69.000 € zvE. Bei 60.000 € Gewinn zahlt er also keinen Soli (23,7 % effektiv statt 25 %+), bei 80.000 € nur einen Bruchteil (Milderungszone). Bei der GmbH dagegen fällt der Soli auf die Körperschaftsteuer bedingungslos an (5,5 % auf die KSt, ohne Freigrenze) — und dazu kommt die KapESt inklusive ihres eigenen Soli-Zuschlags. Die Vergleichsrechner, die den Soli ganz ignorieren oder ihn nur beim Arbeitnehmer berücksichtigen, überschätzen die Freiberufler-Last systematisch um 0,1-0,6 Prozentpunkte im wichtigsten Bereich (60-90.000 €).

Blinder Fleck 3: §34a — die Thesaurierungsbegünstigung, die niemand rechnet

Der stärkste Einwand gegen den Freiberufler lautet: «Aber ab 90.000 € Gewinn ist die thesaurierende GmbH mit 29,8 % doch besser als 42 % Einkommensteuer.» Richtig ist: Seit 2008 können Freiberufler einbehaltene Gewinne mit 28,25 % statt mit dem persönlichen Satz versteuern (§34a EStG) — bei späterer Entnahme fällt die Nachsteuer von bis zu ~15 % an. Bei 100.000 € Gewinn und 50.000 € Entnahme zahlt der Freiberufler mit §34a 24,7 % — weniger als die GmbH-Ebene-1 (29,8 %), ohne Jahresabschluss, ohne Notar, ohne Geschäftsführervertrag. Der Vorteil der GmbH kehrt sich erst über ~150.000 € thesaurierten Gewinns um, wenn die 28,25 %-Option durch die Nachsteuer an Attraktivität verliert oder die Gewinnrücklage weiter wächst als der persönliche Verbrauch.

Das einzige echte Ass der GmbH: das Geschäftsführergehalt

Wer die GmbH trotzdem will, kann sie mit einem Geschäftsführergehalt optimieren: Das Gehalt ist Betriebsausgabe, wird mit dem progressiven Tarif versteuert und der übrige Gewinn steuerlich günstiger einbehalten. Bei 100.000 € Gewinn und 80.000 € Geschäftsführergehalt fällt die Gesamtbelastung auf 32,4 % — fast identisch mit dem Freiberufler (32,1 %). Das heißt: selbst mit aktivem Gestaltungsaufwand erreicht die GmbH bei mittleren Gewinnen nur Gleichstand, und das gegen laufende Kosten von 2.000-5.000 €/Jahr (Jahresabschluss und Steuerberater, IHK-Beitrag 180-360 €, Handelsregister, Geschäftsführervertrag, ggf. Publizitätspflicht). Die GmbH gewinnt ernsthaft erst dort, wo sie nicht für Steuern gegründet wird, sondern für Haftungsbeschränkung, Investoren, Anteilsverkäufe oder Angestellte.

Vier Schlussfolgerungen für 2026

Jede Zahl dieses Artikels kommt aus unserer Brutto-Netto-Rechner für Freiberufler, der den §32a-Tarif 2026, die Soli-Freigrenze mit Milderungszone, Gewerbesteuer mit §35-Anrechnung und IHK-Beiträge gegen deinen genauen Gewinn rechnet — und den gewerblichen Fall nach Stadt vergleicht. Schätzungen auf Basis der Tarife 2026; für die Rechtsform-Entscheidung immer mit Steuerberater absichern.

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