Freiberufler vs GmbH 2026: der Crossover, den alle Rechner falsch ansetzen
Aktualisiert September 2026 · §32a EStG (Tarif 2026), Soli-Freigrenze 20.350 €, §11 GewStG, §23 KStG, §35 EStG, §34a EStG · Alle Werte aus unserem Modell (Grundtarif ledig, Hebesatz 400 %)
Die Faustregel «ab 50.000-80.000 € Gewinn lohnt die GmbH» gehört zu den meistverbreiteten Steuer-Mythen im deutschsprachigen Netz — und sie ist für Freiberufler gleich doppelt falsch. Die Vergleichsrechner, die sie stützen, haben drei blinde Flecken: Sie vergleichen die GmbH mit einem gewerblichen Einzelunternehmen statt mit einem Freiberufler (der keine Gewerbesteuer und keine IHK zahlt), sie vergessen die Soli-Freigrenze von 20.350 € Einkommensteuer, und sie rechnen die Thesaurierungsbegünstigung nach §34a EStG (28,25 %) nicht ein. Rechnet man alle drei Faktoren sauber durch, sieht der Vergleich 2026 komplett anders aus — in beide Richtungen.
Die Matrix: Gewinn 40.000-200.000 € (Hebesatz 400 %, Grundtarif ledig)
Freiberufler (Katalogberuf: Entwickler, Designer, Berater — Gewerbesteuer-frei nach §2 GewStG) gegen GmbH mit voller Ausschüttung (KSt 15 % + Soli 5,5 % + GewSt ohne Freibetrag + 26,375 % KapESt) und GmbH thesauriert (nur Ebene 1, ~29,8 %). Jede Zeile ist mit dem §32a-EStG-Tarif 2026, der Soli-Freigrenze 20.350 € (mit Milderungszone) und der §35-Anrechnung (4× Messbetrag) bei den gewerblichen Werten gerechnet.
| Gewinn | Freiberufler | GmbH Vollausschüttung | GmbH thesauriert | Vollausschüttung |
|---|---|---|---|---|
| 40.000 € | 7.210 € (18,0 %) | 19.333 € (48,3 %) | 11.930 € (29,8 %) | 🟢 Freiberufler |
| 60.000 € | 14.233 € (23,7 %) | 29.000 € (48,3 %) | 17.895 € (29,8 %) | 🟢 Freiberufler |
| 80.000 € | 22.716 € (28,4 %) | 38.667 € (48,3 %) | 23.860 € (29,8 %) | 🟢 Freiberufler |
| 100.000 € | 32.116 € (32,1 %) | 48.334 € (48,3 %) | 29.825 € (29,8 %) | 🔴 Thesaurierung: GmbH |
| 120.000 € | 41.424 € (34,5 %) | 58.000 € (48,3 %) | 35.790 € (29,8 %) | 🔴 Thesaurierung: GmbH |
| 150.000 € | 54.717 € (36,5 %) | 72.500 € (48,3 %) | 44.738 € (29,8 %) | 🟢 Freiberufler (voll) |
| 200.000 € | 76.872 € (38,4 %) | 96.667 € (48,3 %) | 59.650 € (29,8 %) | 🟢 Freiberufler (voll) |
Blinder Fleck 1: Freiberufler ≠ gewerbliches Einzelunternehmen
Die meisten Vergleichsrechner (z.B. rechner-hub.de, deutschland-rechner.de) modellieren das Einzelunternehmen mit Gewerbesteuer, Freibetrag 24.500 € und §35-Anrechnung — und finden den Crossover zur thesaurierenden GmbH bei ~135.000 €. Für Freiberufler ist das Ergebnis schon ab dem ersten Euro anders: Katalogberufe nach §18 EStG (IT, Design, Beratung, Medien) sind von der Gewerbesteuer befreit (§2 GewStG), zahlen keine IHK-Grundbeiträge und brauchen kein Gewerbe anmelden. Dadurch verschiebt sich der Crossover zur thesaurierenden GmbH auf ~85.000-90.000 € — und wer sein Geld privat braucht (der Normalfall), für den kommt die GmbH nie in Frage, selbst wenn er ausschüttet, solange der Hebesatz um 400 % liegt. Bei 200.000 € Gewinn zahlt die Vollausschüttungs-GmbH 19.800 € mehr Steuern als der Freiberufler — das ist kein Grenzfall, das ist der Dauerzustand.
Blinder Fleck 2: die Soli-Freigrenze wirkt für den Freiberufler doppelt
2026 fällt der Solidaritätszuschlag erst ab 20.350 € festgesetzter Einkommensteuer an (Einzelveranlagung, mit Milderungszone). Der Freiberufler erreicht diese Schwelle bei ~69.000 € zvE. Bei 60.000 € Gewinn zahlt er also keinen Soli (23,7 % effektiv statt 25 %+), bei 80.000 € nur einen Bruchteil (Milderungszone). Bei der GmbH dagegen fällt der Soli auf die Körperschaftsteuer bedingungslos an (5,5 % auf die KSt, ohne Freigrenze) — und dazu kommt die KapESt inklusive ihres eigenen Soli-Zuschlags. Die Vergleichsrechner, die den Soli ganz ignorieren oder ihn nur beim Arbeitnehmer berücksichtigen, überschätzen die Freiberufler-Last systematisch um 0,1-0,6 Prozentpunkte im wichtigsten Bereich (60-90.000 €).
Blinder Fleck 3: §34a — die Thesaurierungsbegünstigung, die niemand rechnet
Der stärkste Einwand gegen den Freiberufler lautet: «Aber ab 90.000 € Gewinn ist die thesaurierende GmbH mit 29,8 % doch besser als 42 % Einkommensteuer.» Richtig ist: Seit 2008 können Freiberufler einbehaltene Gewinne mit 28,25 % statt mit dem persönlichen Satz versteuern (§34a EStG) — bei späterer Entnahme fällt die Nachsteuer von bis zu ~15 % an. Bei 100.000 € Gewinn und 50.000 € Entnahme zahlt der Freiberufler mit §34a 24,7 % — weniger als die GmbH-Ebene-1 (29,8 %), ohne Jahresabschluss, ohne Notar, ohne Geschäftsführervertrag. Der Vorteil der GmbH kehrt sich erst über ~150.000 € thesaurierten Gewinns um, wenn die 28,25 %-Option durch die Nachsteuer an Attraktivität verliert oder die Gewinnrücklage weiter wächst als der persönliche Verbrauch.
Das einzige echte Ass der GmbH: das Geschäftsführergehalt
Wer die GmbH trotzdem will, kann sie mit einem Geschäftsführergehalt optimieren: Das Gehalt ist Betriebsausgabe, wird mit dem progressiven Tarif versteuert und der übrige Gewinn steuerlich günstiger einbehalten. Bei 100.000 € Gewinn und 80.000 € Geschäftsführergehalt fällt die Gesamtbelastung auf 32,4 % — fast identisch mit dem Freiberufler (32,1 %). Das heißt: selbst mit aktivem Gestaltungsaufwand erreicht die GmbH bei mittleren Gewinnen nur Gleichstand, und das gegen laufende Kosten von 2.000-5.000 €/Jahr (Jahresabschluss und Steuerberater, IHK-Beitrag 180-360 €, Handelsregister, Geschäftsführervertrag, ggf. Publizitätspflicht). Die GmbH gewinnt ernsthaft erst dort, wo sie nicht für Steuern gegründet wird, sondern für Haftungsbeschränkung, Investoren, Anteilsverkäufe oder Angestellte.
Vier Schlussfolgerungen für 2026
- Gewinn unter 85.000 €, du brauchst dein Geld privat: Freiberufler. 18.000-20.000 € weniger Steuern als eine Vollausschüttungs-GmbH sind die Regel — die GmbH kostet zusätzlich 2.000-5.000 €/Jahr in Verwaltung.
- Gewinn 85.000-150.000 € mit echter Reinvestition: Thesaurieren. Aber zuerst die Brutto-Netto-Rechnung mit §34a (28,25 % auf einbehaltene Gewinne) prüfen — sie kann die GmbH unnötig machen. Die GmbH ist hier kein Steuervorteil, nur eine Strukturfrage.
- Gewerbliche Einzelunternehmer: für euch liegt der Crossover zur thesaurierenden GmbH erst bei ~135.000 € (Hebesatz 400 %) — die «GmbH ab 80.000»-Regel gilt nicht einmal für euch, es sei denn, ihr fahrt ein Geschäftsführergehalt.
- Haftung, Investoren, Angestellte oder Anteilsverkauf geplant: GmbH aus nicht-steuerlichen Gründen. Steuerlich ist sie 2026 für Freiberufler mit voller Entnahme nirgends vorn — und bei 400 % Hebesatz gewinnt der Freiberufler sogar bis 200.000 €+.
Jede Zahl dieses Artikels kommt aus unserer Brutto-Netto-Rechner für Freiberufler, der den §32a-Tarif 2026, die Soli-Freigrenze mit Milderungszone, Gewerbesteuer mit §35-Anrechnung und IHK-Beiträge gegen deinen genauen Gewinn rechnet — und den gewerblichen Fall nach Stadt vergleicht. Schätzungen auf Basis der Tarife 2026; für die Rechtsform-Entscheidung immer mit Steuerberater absichern.