Einkommensteuer 2027: die Reform, die Freiberufler falsch lesen — was wirklich steigt und was nicht
Aktualisiert September 2026 · Kabinettsbeschluss 02.09.2026 (Einkommensteuerreformgesetz 2027, Referentenentwurf) · Zahlen aus unserem §32a-EStG-Modell (2026 verifiziert: 50.000 € → 10.548 €, 60.000 € → 14.233 €, 80.000 € → 22.464 €, 100.000 € → 30.864 €)
Am 2. September 2026 hat das Kabinett den Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen: Grundfreibetrag von 12.348 auf 12.564 €, der Spitzensteuersatz von 42 % greift erst ab 70.600 € zu versteuerndem Einkommen (statt 69.879 €), die Reichensteuer von 45 % sinkt von 277.826 € auf 250.000 € — und ab 280.000 € kommt ein neuer Satz von 47 % dazu. Die Presse schreibt «Entlastung für kleine und mittlere Einkommen». Für Freiberufler ist die Wahrheit differenzierter — und sie steckt in den Grenzen, nicht in den Schlagzeilen. Dieser Artikel rechnet die Reform mit dem echten §32a-Tarif durch: wer wirklich spart, wer nicht, und wo die neue Steuer fällt.
Was die Reform wirklich ändert (die Zahlen des Kabinettsbeschlusses)
Die beschlossenen Parameter, Grundtarif (Ledige):
- Grundfreibetrag: 12.348 € (2026) → 12.564 € (2027) → 12.900 € (2028, geplant).
- Spitzensteuersatz 42 %: ab 69.879 € (2026) → 70.600 € (2027).
- Reichensteuer 45 %: ab 277.826 € (2026) → 250.000 € (2027).
- Neuer Höchstsatz 47 %: ab 280.000 € (2027).
- Gegenfinanzierung: Handwerkerbonus 20 % → 15 %, Minijob-Pauschalsteuer 2 % → 5 % — trifft auch Selbstständige mit Handwerkerrechnungen.
Der Tarif zwischen 17.800 € und 70.600 € wird im Entwurf «abgeflacht» — die konkreten Formeln der Progressionszone (§32a EStG) stehen aber erst mit dem Gesetz fest. Die Rechnung unten nutzt deshalb die konservative Basis: nur die vier beschlossenen Parameter, Tarifkörper 2026 — so bleibt das Ergebnis eine untere Grenze der Entlastung, keine Werbeaussage.
Die Matrix 2026 vs. 2027: wo die Euro wirklich ankommen
Einkommensteuer Grundtarif (ohne Soli) bei den beschlossenen Parametern:
| zu versteuerndes Einkommen | ESt 2026 | ESt 2027 | Delta |
|---|---|---|---|
| 15.000 € | 436 € | 395 € | −41 € |
| 20.000 € | 1.571 € | 1.571 € | ±0 € |
| 30.000 € | 4.217 € | 4.217 € | ±0 € |
| 50.000 € | 10.548 € | 10.548 € | ±0 € |
| 60.000 € | 14.233 € | 14.233 € | ±0 € |
| 70.000 € | 18.264 € | 18.264 € | ±0 € |
| 80.000 € | 22.464 € | 22.464 € | ±0 € |
| 100.000 € | 30.864 € | 30.864 € | ±0 € |
| 150.000 € | 51.864 € | 51.864 € | ±0 € |
| 240.000 € | 89.664 € | 89.664 € | ±0 € |
| 250.000 € | 93.864 € | 93.864 € | ±0 € |
| 280.000 € | 106.529 € | 107.364 € | +835 € |
| 300.000 € | 115.529 € | 116.764 € | +1.235 € |
| 400.000 € | 160.529 € | 163.764 € | +3.235 € |
Modell: §32a EStG 2026 (Formeln Zonen 1-2, verifiziert an vier offiziellen Beispielen), angepasst nur um die vier beschlossenen Parameter 2027. Die Abflachung der Progressionszone senkt die Werte im Bereich 20.000-70.000 € zusätzlich, sobald die Formeln gesetzlich fixiert sind — Stand September 2026 im Gesetzentwurf noch nicht konkret.
Der Irrtum der «Entlastung für alle»: für Freiberufler bis 250.000 € ändert sich 2027 gar nichts
Die Schlagzeile «Entlastung für kleine und mittlere Einkommen» ist im Kern richtig — aber sie entsteht durch Kindergeld, Kinderfreibeträge und den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 → 1.430 €), also durch Arbeitnehmer-Effekte, nicht durch den Tarif. Für selbstständige Einzelunternehmer ohne Kindereffekte gilt Stand jetzt: Unterhalb von 250.000 € zu versteuerndem Einkommen ist die ESt 2027 mit der 2026 identisch (außer dem kleinen GF-Vorteil von 216 € unter 20.000 €), solange die Progressionsformeln unverändert bleiben. Die gesamte «Entlastung» der mittleren Einkommen hängt an der noch nicht veröffentlichten Abflachung der Zone 3 — wer jetzt schon «14.233 € statt 14.500 €» rechnet, rechnet mit Wunschzahlen.
Für Freiberufler ist zudem wichtig: Diese Grenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen, nicht auf den Gewinn. Gewinn minus Freibeträge, Sonderausgaben, Versicherungsbeiträge und Vorsorgepauschale ergibt erst das zvE — bei den meisten Einzelunternehmern liegt das zvE 10-20 % unter dem Gewinn. Ein Gewinn von 300.000 € landet also im Bereich, in dem die 47-%-Zone greift.
Wo die neue Steuer tatsächlich fällt: der 47-%-Satz und die frühere Reichensteuer
Die Reichensteuer-Grenze sinkt drastisch: von 277.826 € auf 250.000 €. Das trifft auch Unternehmer, die bisher nie mit dem 45-%-Satz gerechnet haben. Und ab 280.000 € beginnt der neue Satz von 47 % — zwei Punkte über dem bisherigen Höchstsatz. Die Grenzsteuerbelastung im Einzelunternehmen:
- 70.600 € — 250.000 €: unverändert 42 % (Grenzsteuer, ab 2027 minimal später einsetzend als heute ab 69.879 €).
- 250.000 € — 280.000 €: neu 45 % statt 42 % — jede zusätzlich verdiente 1.000 € kostet 450 € statt 420 €.
- Ab 280.000 €: neu 47 % statt 42 % — +50 € Steuer je 1.000 € zusätzlichem Gewinn gegenüber 2026.
Konkret: Ein Freiberufler mit 300.000 € Gewinn und 250.000 € zvE zahlt 2027 1.235 € mehr Einkommensteuer als 2026. Bei 400.000 € Gewinn (350.000 € zvE) sind es 3.235 €. Für sehr hohe Einkommen steigt die Belastung also sofort — die «Gegenfinanzierung» der Reform.
Freiberufler vs. GmbH 2027: was die Reform für die Rechtsform-Entscheidung heißt
Die neue 47-%-Zone (ab 280.000 € zvE) und die frühere Reichensteuer (ab 250.000 €) verändern den Vergleich aus unserem Freiberufler vs. GmbH 2026-Guide an der Spitze: Bisher gewann der Freiberufler bei voller Entnahme bis 200.000 € auf jeder Stufe (38,4 % vs. 48,3 % Gesamtbelastung). Ab ~250.000 € zvE wird die GmbH-Variante relativ attraktiver, denn Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer bleiben (vor Hebesatz-Effekten) stabil, während die persönliche Steuer auf 45-47 % steigt. Die Schwelle, ab der Thesaurieren (Gewinne in der GmbH lassen) lohnt, sinkt also — für Einzelunternehmer mit mehr als ~280.000 € zvE kann 2027 der Brutto-Netto-Vergleich eine andere Antwort geben als 2026.
Was Freiberufler JETZT tun sollten (September-Dezember 2026)
- Nicht auf die «Entlastung 2027» bauen: Die Abflachung der Progressionszone ist noch nicht Gesetz. Bis die Formeln verabschiedet sind (geplant: Inkrafttreten 01.01.2027), gilt der Tarif 2026 als Planungsbasis — mit den vier bekannten Parametern als Risiko/Chance.
- Sobald der Gesetzentwurf konkret wird (Q4 2026): die neuen Tarifformeln in den Freiberufler-Brutto-Netto-Rechner einsetzen — wir aktualisieren das Modell, sobald die Formeln veröffentlicht sind.
- Gewinnglättung prüfen: Wer 2026 einen ungewöhnlich hohen Gewinn hatte (z. B. Großprojekt), sollte Steuerzahlungen/Rechnungsverschiebung in den Folgezeitraum prüfen — die 45-%-Schwelle rutscht 2027 um ~28.000 € nach unten.
- Handwerkerbonus nicht vergessen: 20 % → 15 % ab 2027 — wer 2026 Renovierungen plant und die Rechnung noch 2026 zahlen kann, sichert sich den höheren Satz.
Jede Zahl dieses Artikels stammt aus dem §32a-Modell unseres Brutto-Netto-Rechners für Freiberufler — er rechnet ESt, Soli, Kranken-/Rentenversicherung und den GmbH-Vergleich mit deinem Gewinn, deinen Betriebsausgaben und deinem Hebesatz in Euro pro Jahr. Der Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung; Stand September 2026 ist der Entwurf vom Kabinett beschlossen, aber noch nicht Gesetz.