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Einkommensteuer 2027: die Reform, die Freiberufler falsch lesen — was wirklich steigt und was nicht

Aktualisiert September 2026 · Kabinettsbeschluss 02.09.2026 (Einkommensteuerreformgesetz 2027, Referentenentwurf) · Zahlen aus unserem §32a-EStG-Modell (2026 verifiziert: 50.000 € → 10.548 €, 60.000 € → 14.233 €, 80.000 € → 22.464 €, 100.000 € → 30.864 €)

Am 2. September 2026 hat das Kabinett den Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen: Grundfreibetrag von 12.348 auf 12.564 €, der Spitzensteuersatz von 42 % greift erst ab 70.600 € zu versteuerndem Einkommen (statt 69.879 €), die Reichensteuer von 45 % sinkt von 277.826 € auf 250.000 € — und ab 280.000 € kommt ein neuer Satz von 47 % dazu. Die Presse schreibt «Entlastung für kleine und mittlere Einkommen». Für Freiberufler ist die Wahrheit differenzierter — und sie steckt in den Grenzen, nicht in den Schlagzeilen. Dieser Artikel rechnet die Reform mit dem echten §32a-Tarif durch: wer wirklich spart, wer nicht, und wo die neue Steuer fällt.

Was die Reform wirklich ändert (die Zahlen des Kabinettsbeschlusses)

Die beschlossenen Parameter, Grundtarif (Ledige):

Der Tarif zwischen 17.800 € und 70.600 € wird im Entwurf «abgeflacht» — die konkreten Formeln der Progressionszone (§32a EStG) stehen aber erst mit dem Gesetz fest. Die Rechnung unten nutzt deshalb die konservative Basis: nur die vier beschlossenen Parameter, Tarifkörper 2026 — so bleibt das Ergebnis eine untere Grenze der Entlastung, keine Werbeaussage.

Die Matrix 2026 vs. 2027: wo die Euro wirklich ankommen

Einkommensteuer Grundtarif (ohne Soli) bei den beschlossenen Parametern:

zu versteuerndes Einkommen ESt 2026 ESt 2027 Delta
15.000 €436 €395 €−41 €
20.000 €1.571 €1.571 €±0 €
30.000 €4.217 €4.217 €±0 €
50.000 €10.548 €10.548 €±0 €
60.000 €14.233 €14.233 €±0 €
70.000 €18.264 €18.264 €±0 €
80.000 €22.464 €22.464 €±0 €
100.000 €30.864 €30.864 €±0 €
150.000 €51.864 €51.864 €±0 €
240.000 €89.664 €89.664 €±0 €
250.000 €93.864 €93.864 €±0 €
280.000 €106.529 €107.364 €+835 €
300.000 €115.529 €116.764 €+1.235 €
400.000 €160.529 €163.764 €+3.235 €

Modell: §32a EStG 2026 (Formeln Zonen 1-2, verifiziert an vier offiziellen Beispielen), angepasst nur um die vier beschlossenen Parameter 2027. Die Abflachung der Progressionszone senkt die Werte im Bereich 20.000-70.000 € zusätzlich, sobald die Formeln gesetzlich fixiert sind — Stand September 2026 im Gesetzentwurf noch nicht konkret.

Der Irrtum der «Entlastung für alle»: für Freiberufler bis 250.000 € ändert sich 2027 gar nichts

Die Schlagzeile «Entlastung für kleine und mittlere Einkommen» ist im Kern richtig — aber sie entsteht durch Kindergeld, Kinderfreibeträge und den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 → 1.430 €), also durch Arbeitnehmer-Effekte, nicht durch den Tarif. Für selbstständige Einzelunternehmer ohne Kindereffekte gilt Stand jetzt: Unterhalb von 250.000 € zu versteuerndem Einkommen ist die ESt 2027 mit der 2026 identisch (außer dem kleinen GF-Vorteil von 216 € unter 20.000 €), solange die Progressionsformeln unverändert bleiben. Die gesamte «Entlastung» der mittleren Einkommen hängt an der noch nicht veröffentlichten Abflachung der Zone 3 — wer jetzt schon «14.233 € statt 14.500 €» rechnet, rechnet mit Wunschzahlen.

Für Freiberufler ist zudem wichtig: Diese Grenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen, nicht auf den Gewinn. Gewinn minus Freibeträge, Sonderausgaben, Versicherungsbeiträge und Vorsorgepauschale ergibt erst das zvE — bei den meisten Einzelunternehmern liegt das zvE 10-20 % unter dem Gewinn. Ein Gewinn von 300.000 € landet also im Bereich, in dem die 47-%-Zone greift.

Wo die neue Steuer tatsächlich fällt: der 47-%-Satz und die frühere Reichensteuer

Die Reichensteuer-Grenze sinkt drastisch: von 277.826 € auf 250.000 €. Das trifft auch Unternehmer, die bisher nie mit dem 45-%-Satz gerechnet haben. Und ab 280.000 € beginnt der neue Satz von 47 % — zwei Punkte über dem bisherigen Höchstsatz. Die Grenzsteuerbelastung im Einzelunternehmen:

Konkret: Ein Freiberufler mit 300.000 € Gewinn und 250.000 € zvE zahlt 2027 1.235 € mehr Einkommensteuer als 2026. Bei 400.000 € Gewinn (350.000 € zvE) sind es 3.235 €. Für sehr hohe Einkommen steigt die Belastung also sofort — die «Gegenfinanzierung» der Reform.

Freiberufler vs. GmbH 2027: was die Reform für die Rechtsform-Entscheidung heißt

Die neue 47-%-Zone (ab 280.000 € zvE) und die frühere Reichensteuer (ab 250.000 €) verändern den Vergleich aus unserem Freiberufler vs. GmbH 2026-Guide an der Spitze: Bisher gewann der Freiberufler bei voller Entnahme bis 200.000 € auf jeder Stufe (38,4 % vs. 48,3 % Gesamtbelastung). Ab ~250.000 € zvE wird die GmbH-Variante relativ attraktiver, denn Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer bleiben (vor Hebesatz-Effekten) stabil, während die persönliche Steuer auf 45-47 % steigt. Die Schwelle, ab der Thesaurieren (Gewinne in der GmbH lassen) lohnt, sinkt also — für Einzelunternehmer mit mehr als ~280.000 € zvE kann 2027 der Brutto-Netto-Vergleich eine andere Antwort geben als 2026.

Was Freiberufler JETZT tun sollten (September-Dezember 2026)

Jede Zahl dieses Artikels stammt aus dem §32a-Modell unseres Brutto-Netto-Rechners für Freiberufler — er rechnet ESt, Soli, Kranken-/Rentenversicherung und den GmbH-Vergleich mit deinem Gewinn, deinen Betriebsausgaben und deinem Hebesatz in Euro pro Jahr. Der Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung; Stand September 2026 ist der Entwurf vom Kabinett beschlossen, aber noch nicht Gesetz.

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